Du willst dein Zuhause klimatisieren und gleichzeitig unabhängiger von Gas oder Öl werden? Die KfW 458-Förderung macht genau das möglich. Bis zu 15.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Und das Beste: Als KfW-zertifiziertes Fachunternehmen begleiten wir dich durch den Antragsprozess – ohne dass du einen teuren externen Energieberater brauchst.
Was ist die KfW 458?
Was ist die KfW 458-Förderung und wer bekommt sie?
Die KfW 458 ist ein staatliches Förderprogramm für klimafreundliches Heizen. Wenn deine Klimaanlage auch heizen kann und mindestens 50 % der Heizlast in deinem Zuhause übernimmt, kannst du von dieser Förderung profitieren.
30 % Grundförderung
Auf alle förderfähigen Kosten erhältst du 30 % Zuschuss. Das umfasst die Klimaanlage, die Installation und alle notwendigen Arbeiten.
Bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus
wenn du eine alte fossile Heizung (Gas, Öl) oder Nachtspeicheröfen ersetzt. Insgesamt bis zu 50 % Förderung möglich.
Bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten
pro Wohneinheit – das bedeutet maximal 15.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Heizfunktion ist Voraussetzung
Nur Klimaanlagen, die auch heizen können und mindestens 50 % der Heizlast übernehmen, sind förderfähig. Reine Kühlgeräte werden nicht gefördert.
Rechner
Wie viel kannst du sparen? Rechne es jetzt aus
Mit unserem Förderrechner findest du in wenigen Sekunden Aufwand heraus, wie viel Förderung für deine Klimaanlage möglich ist. Unser Team prüft deine Anfrage innerhalb von 24 Stunden, und sendet dir das Ergebnis bequem per E-Mail.
Hinweis: Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Für eine genaue Angabe benötigen wir mehr Informationen zu dem spezifischen Projekt. Gerne prüfen wir kostenlos, wie viel Förderung in deinem spezifischen Fall möglich ist.

Unser Service
So begleiten wir dich durch die KfW 458-Förderung
Als KfW-zertifiziertes Fachunternehmen übernehmen wir die komplette Förderbegleitung. Du brauchst keinen externen Energieberater, der dich zusätzlich 800–1.500 Euro kostet.
/ 01
Prüfung der Förderfähigkeit
Wir prüfen, ob dein Projekt die Voraussetzungen für die KfW 458-Förderung erfüllt.
/ 02
Individuelles Heizkonzept
Wir erstellen ein maßgeschneidertes Konzept, das maximale Förderung ermöglicht und gleichzeitig deine Bedürfnisse erfüllt.
/ 03
Technische Projektbeschreibung
Wir erstellen alle notwendigen technischen Unterlagen für deinen Förderantrag.
/ 04
Beratung bei Rückfragen
Sollte die KfW Rückfragen haben, stehen wir dir zur Seite und klären alles direkt.
/ 05
Keine Zusatzkosten
Die Förderbegleitung ist bei uns inklusive. Bei anderen Anbietern zahlst du für einen externen Energieberater 800–1.500 Euro extra.
Einzigartig in der Region:
Die meisten Klimaanlagen-Installateure sind nicht KfW-zertifiziert und können die Förderung nicht begleiten. Bei ihnen musst du selbst einen Energieberater suchen und bezahlen. Wir übernehmen das für dich.
Förderfähigkeit
Ist dein Projekt förderfähig?
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Nicht jede Klimaanlage ist automatisch förderfähig. Hier siehst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
/ 01
Heizfunktion
Deine Klimaanlage muss auch heizen können. Reine Kühlgeräte sind nicht förderfähig.
/ 02
Mindestens 50% Heizlast
Die Klimaanlage muss mindestens 50% der Heizlast deines Gebäudes übernehmen. Wir prüfen das für dich.
/ 03
Effizienzanforderungen
Die Klimaanlage muss bestimmte Effizienzwerte erreichen. Fast alle Daikin-Anlagen mit Heizfunktion, die wir installieren, erfüllen diese Anforderungen. Gerne beraten wie diesbezüglich.
/ 04
Antrag vor Installation
Der Förderantrag muss VOR Beginn der Installation gestellt werden. Wir begleiten dich durch diesen Prozess.
/ 05
Förderzusage
Das KfW-System prüft deinen Antrag automatisch und lädt das Zusageschreiben innerhalb weniger Minuten in dein KfW-Portal hoch. Kein Sachbearbeiter, keine Wartezeit. Du hast sofortige 100%ige Sicherheit, dass die Förderung in voller Höhe ausgezahlt wird.
/ 06
Wohngebäude
Die KFW 458 Förderung gilt nur für Wohngebäude, nicht für reine Gewerbeimmobilien. Für Gewerbeimmobilien gilt eine andere Förderung.

So läuft die Förderung ab
In 5 Schritten zur geförderten Klimaanlage
Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess. Du weißt jederzeit, was als Nächstes passiert.
1
Erstgespräch & Förderfähigkeits-Check
Wir besprechen dein Projekt und prüfen, ob es für die KfW 458-Förderung in Frage kommt. Kostenlos und unverbindlich.
Dauer:
Ca. 30 Minuten (per Telefon oder vor Ort)
2
Angebot & Heizkonzept
Wir erstellen dir ein transparentes Festpreis-Angebot und ein individuelles Heizkonzept für maximale Förderung.
Dauer:
Angebot kommt innerhalb von 24-48 Stunden
3
Antragsvorbereitung
Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen (technische Projektbeschreibung, Nachweise etc.). Du stellst dann den Antrag online bei der KfW.
Dauer:
1-2 Werktage für die Vorbereitung
4
Bewilligung & Installation
Sobald die KfW deinen Antrag bewilligt hat, bestellen wir die Geräte und vereinbaren einen Installationstermin. Die Installation dauert je nach Projekt 3 Stunden bis 2 Tage.
Dauer:
Ca. 1-2 Wochen Lieferzeit + Installation
5
Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach der Installation erstellen wir den Verwendungsnachweis für die KfW. Die Förderung wird dann direkt an dich ausgezahlt.
Dauer:
Auszahlung in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen nach Verwendungsnachweis
Kontakt
Wie viel Förderung ist für deine Klimaanlage möglich?
Lass uns gemeinsam prüfen, ob dein Projekt förderfähig ist und wie viel Zuschuss du bekommen kannst. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung
Keine Zusatzkosten für Energieberater
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose Förderfähigkeits-Prüfung

FAQ
Häufig gestellte Fragen zur KfW 458-Förderung
Du kannst bis zu 50% Förderung erhalten. Die Grundförderung beträgt 30%, bei Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung oder von Nachtspeicheröfen kommen bis zu 20% Klimageschwindigkeitsbonus dazu. Maximal sind 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit möglich, das bedeutet bis zu 15.000 Euro Zuschuss.
Nein, die KfW 458-Förderung ist ein Zuschuss, kein Kredit. Du musst nichts zurückzahlen.
Nein, nur Klimaanlagen mit Heizfunktion, die mindestens 50% der Heizlast übernehmen, sind förderfähig. Reine Kühlgeräte werden nicht gefördert.
Nein, nicht bei uns. Als KfW-zertifiziertes Fachunternehmen übernehmen wir die komplette Förderbegleitung. Bei anderen Anbietern, die nicht zertifiziert sind, musst du einen externen Energieberater beauftragen (Kosten: ca. 800–1.500 Euro).
Der Förderantrag muss VOR Beginn der Installation gestellt werden. Das heißt: Erst Antrag, dann Bewilligung, dann Installation. Wir begleiten dich durch diesen Prozess und stellen sicher, dass alles in der richtigen Reihenfolge passiert.
Die Prüfung durch das KFW-System erfolgt automatisch, daher bekommst du die Bestätigung innerhalb weniger Minuten.
Das kommt sehr selten vor, wenn wir dein Projekt vorher geprüft und alle Unterlagen korrekt vorbereitet haben. Sollte es trotzdem Rückfragen geben, klären wir diese direkt mit der KfW. Du musst dich um nichts kümmern.
Außerdem sind wir verpflichtet, dir die so genannte „aufschiebende Wirkung“ anzubieten. So hast du das Recht im Falle eine Antrags Ablehnung kostenfrei von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.
Ja, die 30% Grundförderung bekommst du auch ohne Austausch einer alten Heizung. Du brauchst nur eine Klimaanlage mit Heizfunktion, die mindestens 50% der Heizlast übernimmt.
Die KfW 458-Förderung ist primär für Bestandsgebäude gedacht. Für Neubauten gibt es andere Förderprogramme. Wir beraten dich gerne, welche Förderung für dein Projekt die richtige ist.
Nichts. Die Förderbegleitung ist bei uns inklusive. Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen, bereiten den Antrag vor und stehen dir bei Rückfragen zur Seite. Ohne Zusatzkosten.
Das kommt darauf an. In manchen Fällen ist eine Kombination mit regionalen Förderprogrammen möglich. Wir prüfen das individuell für dich.
Ja, die Klimaanlage muss mindestens 50% der Heizlast übernehmen. Sie muss also einen wesentlichen Teil deiner Heizung ausmachen. Wir prüfen das für dich im Rahmen des Heizkonzepts.
Sehr effizient. Eine moderne Daikin-Klimaanlage erzeugt aus 1 kW Strom etwa 5,3 kW Wärme. Das macht sie deutlich effizienter als Gas- oder Ölheizungen und sogar effizienter als viele Wärmepumpen.
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings brauchst du die Zustimmung deines Vermieters für die Installation. Die Förderung beantragst du als Mieter, wenn du die Kosten trägst. Wir beraten dich gerne zu deiner spezifischen Situation.
Die Förderung wird nach Abschluss der Installation und Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Das dauert in der Regel 4–6 Wochen nach Verwendungsnachweis. Du gehst also zunächst in Vorleistung.